Sie gründen mit Ihrer Familie oder/und vertrauenswürdigen Personen eine »kleine Familien eG«, bringen Ihre wichtigen Vermögenswerte in die Genossenschaft ein und erhalten hierfür Genossenschaftsanteile. Ihre Vermögenswerte sind sogleich vor Gläubigerzugriffen wirksam geschützt und Ihre Genossenschaftsanteile sind nicht pfändbar.
Sicherheiten
Lebensqualität ist, das zu machen, was man mag.
Genossenschaften sind fester Bestandteil der Wirtschaft und von den Entwicklungen an den Finanzmärkten weitgehend unabhängig. In Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrisen haben sie sich als äußerst krisen- und insolvenzfest erwiesen. Die Mehrheit der Deutschen schätzt Genossenschaften sehr und lobt deren langfristige, nachhaltige Ausrichtung und deren Zuverlässigkeit. Die eingetragene Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband, die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Die Wechselfälle des Lebens stellen meist eine besondere Herausforderung und nicht selten eine Gefährdung Ihrer Vermögenswerte dar. Folgende Ereignisse können u.a. Ihre Lebens- und Vermögenswerte gefährden:
- Sie oder Ihre Angehörigen werden Pflegebedürftig
- Todesfälle verbunden mit Pflichtteilsansprüchen und Erbstreitigkeiten
- Scheidungen
- Arbeitslosigkeit / Hartz IV
- staatliche Ristrektionen
- Zugriffe Dritte auf Ihre Vermögen, z. Bsp. bei Insolvenz ( Banken etc.)
Dann ist es von existentieller Bedeutung Ihre geschaffenen Lebens- und Vermögenswerte auch in Bezug auf die eigene Altersversorgung rechtzeitig wirksam zu schützen.
- Als Sondervermögen der eingetragenen Genossenschaft sind Ihre Vermögenswerte wirksam geschützt
- Ihr direktes Vermögen / Ihre Genossenschaftsanteile ist/sind nicht pfändbar
- Ihre Genossenschaftsanteile können jederzeit – ohne notarielle Mitwirkung – übertragen werden
- Vermögensübertragungen können nach individuellen persönlichen Prioritäten sehr flexibel und kostengünstig vorgenommen werden
- Durch ihre Förderzweckorientierung bietet die eingetragene Genossenschaft bedeutende Steuervorteile
- Staatsfreie Selbstverantwortung nach den genossenschaftlichen Grundsätzen der Selbstverwaltung, Selbstorganisation und Selbstkontrolle
Bei Interesse beraten wie Sie gerne. Verwenden Sie bitte das KONTAKTFORMULAR – wir melden uns kurzfristig!