Die Genossenschaft bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Unternehmensformen.
- Die Genossenschaft ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, es besteht keine Durchgriffshaftung auf die Mitglieder
- Wahrung der Mitgliederinteressen durch individuelle Gestaltung der Satzung und der Geschäftsordnung
- Die Mitglieder sind, ausgenommen die Gründungsmitglieder, nicht öffentlich erkennbar, da die Mitgliederliste innerhalb der Genossenschaft geführt wird
- Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden
- Geschäftsanteile sind (ohne Notar) kündbar und übertragbar
- Übertragung der Geschäftsanteile ist ohne Zustimmung und Mitwirkung der übrigen Mitglieder möglich
- Gestaltungsfreiheit bei der Beteiligungshöhe und deren Zahlungsmodalitäten
- Mitsprache- und Gestaltungsrechte bei der Bestellung der Leitungsorgane und der wirtschaftlichen Aktivitäten der eG
- Mitglieder und Vorstände können von der Genossenschaft kranken- und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden
- Freie Wahl aller Möglichkeiten der gewinnmindernden Rückdeckung von Pensionszusagen
- Leistungen, welche die Mitglieder im Rahmen ihrer Förderung von der Genossenschaft erhalten, sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen
- Genossenschaftliche Rückvergütungen gemäß § 22 KStG sind laut § 19 Abs. 1 GenG keine Gewinnverteilung und dürfen von den Mitgliedern steuerfrei vereinnahmt werden
- Es bestehen keine Mindestkapitalvorschriften
- Mitglieder der Genossenschaft können unproblematisch (ohne Notar) aufgenommen, ausgetauscht und wieder entlassen werden
- Der Bestand der Genossenschaft ist nicht gefährdet, wenn einzelne Mitglieder sich zurückziehen
- In die Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens fließt das Vermögen der Gesellschaft nicht mit ein
- Erweiterter Insolvenzschutz, Planungssicherheit und Finanzierbarkeit durch Festlegung eines Mindestkapitals
- Schutz vor feindlichen Übernahmen, ausschließlich Mitglieder besitzen aktives und passives Wahlrecht
- Die Förderung der Mitglieder sowie deren kulturellen und sozialen Belange führt bei der Genossenschaft zu gewinnmindernden Betriebsausgaben