Sehr gern beraten wir Sie zur Gründung Ihrer Genossenschaft und sind selbstverständlich für Sie da, wenn Sie weitere Fragen zur Genossenschaft haben. Für jedes Problem gibt es eine genossenschaftliche Lösung!
Vermögensicherung und Wohlstand
  • Schutz des Vermögens vor dem Zugriff fremder Dritter
  • Nur der Geschäftsanteil kann gepfändet werden, sofern nicht bereits im Vorfeld abgetreten
  • Immobilien und sämtliche Vermögenswerte sind Sondervermögen der Genossenschaft
  • Kein Zugriff von Gläubigern eines Mitgliedes auf die Immobilien und das Vermögen der Genossenschaft
  • Ihr lebenslanges Wohnrecht in der selbst genutzten Immobilie ist gesichert
  • Kein Verlust der Immobilien und des Vermögens bei Scheidung, Pflegebedürftigkeit, Hartz IV, Insolvenz
  • Trennung von operativem Geschäft und Vermögen in Produktivgenossenschaften
  • Die Mitglieder erhalten im Rahmen der Mitgliederförderung verschiedene Leistungen
  • Genossenschaftliche Rückvergütungen an die Mitglieder sind ebenfalls steuerfrei
  • Mieteinnahmen der Genossenschaft sind gemäß § 5 Körperschaftssteuergesetz (KStG ) und § 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) von diesen Steuerarten befreit
  • Schenkung und Vererbung von Immobilien und sonstigem Vermögen ohne Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer möglich
  • Regelung der Erbschaft schon zu Lebzeiten ohne entsprechende Erbschaftssteuer
  • Die Zerschlagung des Erbes durch einzelne Erben ist nicht möglich
  • Strukturierte Erbengemeinschaft mit bewährten und klar definierten gesellschaftsrechtlichen Spielregeln
  • Großer Gestaltungsspielraum bei Vererbung von Vermögenswerten an (entfernte) Verwandte oder Fremde ohne die entsprechende Steuerlast (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer)
  • Bei Übertragung vom GmbH-Geschäftsanteilen in die Genossenschaft Schutz vor einseitiger Kapitalerhöhung, die zu einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse führt
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Unternehmensnachfolge im interdisziplinärem Team
  • Optimierung des Personalbestandes ohne erbschaftssteuerliche Nachteile möglich
  • Neben aktiven Unternehmern auch Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich
  • Einsatz kreativer Entlohnungsformen für Unternehmer ohne Tarifzwänge
  • Bindung fachkundiger Mitarbeiter an das Unternehmen durch demokratische Mitwirkungsrechte und Partizipation am Unternehmenserfolg
  • Nutzung des Know-hows des bisherigen Unternehmens als Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates möglich
  • Flexible Unternehmensbezahlung durch Synthese von Eigenkapital, Fremdfinanzierung und ratierlichen, ggf. vom Unternehmenserfolg abhängigen Teilzahlungen
  • Mitarbeitende Mitglieder können Geschäftsanteile als Sachleistungen in Form Arbeitszeit erwerben
  • Geschäftsanteile des Unternehmensverkäufers können im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen kontinuierlich und „passgenau“ auf seine Erben übertragen werden
  • Nutzung langjähriger unternehmerischer Erfahrungen von Know-how-Trägern trotz negativer Kreditmerkmale
  • Möglichkeit alleine oder im Team im vollem Umfang aktiv am wirtschaftlichen Geschehen teilzunehmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen bei persönlicher Insolvenz durch kreative Entlohnungssysteme
  • Aufbau von Rücklagen innerhalb der Wohlverhaltensphase
  • Kein Zugriff auf das Vermögen der Genossenschaft seitens der Gläubiger des Neustarters
  • Die Mitgliederliste wird innerhalb der Genossenschaft geführt, im Genossenschaftsregister erkennbar sind ausschließlich die Gründungsmitglieder