Sehr gern beraten wir Sie zur Gründung Ihrer Genossenschaft und sind selbstverständlich für Sie da, wenn Sie weitere Fragen zur Genossenschaft haben.
Für jedes Problem gibt es eine genossenschaftliche Lösung!
- Schutz des Vermögens vor dem Zugriff fremder Dritter
- Nur der Geschäftsanteil kann gepfändet werden, sofern nicht bereits im Vorfeld abgetreten
- Immobilien und sämtliche Vermögenswerte sind Sondervermögen der Genossenschaft
- Kein Zugriff von Gläubigern eines Mitgliedes auf die Immobilien und das Vermögen der Genossenschaft
- Ihr lebenslanges Wohnrecht in der selbst genutzten Immobilie ist gesichert
- Kein Verlust der Immobilien und des Vermögens bei Scheidung, Pflegebedürftigkeit, Hartz IV, Insolvenz
- Trennung von operativem Geschäft und Vermögen in Produktivgenossenschaften
- Die Mitglieder erhalten im Rahmen der Mitgliederförderung verschiedene Leistungen
- Genossenschaftliche Rückvergütungen an die Mitglieder sind ebenfalls steuerfrei
- Mieteinnahmen der Genossenschaft sind gemäß § 5 Körperschaftssteuergesetz (KStG ) und § 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) von diesen Steuerarten befreit
- Schenkung und Vererbung von Immobilien und sonstigem Vermögen ohne Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer möglich
- Regelung der Erbschaft schon zu Lebzeiten ohne entsprechende Erbschaftssteuer
- Die Zerschlagung des Erbes durch einzelne Erben ist nicht möglich
- Strukturierte Erbengemeinschaft mit bewährten und klar definierten gesellschaftsrechtlichen Spielregeln
- Großer Gestaltungsspielraum bei Vererbung von Vermögenswerten an (entfernte) Verwandte oder Fremde ohne die entsprechende Steuerlast (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer)
- Bei Übertragung vom GmbH-Geschäftsanteilen in die Genossenschaft Schutz vor einseitiger Kapitalerhöhung, die zu einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse führt
- Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Unternehmensnachfolge im interdisziplinärem Team
- Optimierung des Personalbestandes ohne erbschaftssteuerliche Nachteile möglich
- Neben aktiven Unternehmern auch Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich
- Einsatz kreativer Entlohnungsformen für Unternehmer ohne Tarifzwänge
- Bindung fachkundiger Mitarbeiter an das Unternehmen durch demokratische Mitwirkungsrechte und Partizipation am Unternehmenserfolg
- Nutzung des Know-hows des bisherigen Unternehmens als Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates möglich
- Flexible Unternehmensbezahlung durch Synthese von Eigenkapital, Fremdfinanzierung und ratierlichen, ggf. vom Unternehmenserfolg abhängigen Teilzahlungen
- Mitarbeitende Mitglieder können Geschäftsanteile als Sachleistungen in Form Arbeitszeit erwerben
- Geschäftsanteile des Unternehmensverkäufers können im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen kontinuierlich und „passgenau“ auf seine Erben übertragen werden
- Nutzung langjähriger unternehmerischer Erfahrungen von Know-how-Trägern trotz negativer Kreditmerkmale
- Möglichkeit alleine oder im Team im vollem Umfang aktiv am wirtschaftlichen Geschehen teilzunehmen
- Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen bei persönlicher Insolvenz durch kreative Entlohnungssysteme
- Aufbau von Rücklagen innerhalb der Wohlverhaltensphase
- Kein Zugriff auf das Vermögen der Genossenschaft seitens der Gläubiger des Neustarters
- Die Mitgliederliste wird innerhalb der Genossenschaft geführt, im Genossenschaftsregister erkennbar sind ausschließlich die Gründungsmitglieder